Rz. 165

A und B produzieren beide Spielwaren. A ist dabei der Auffassung, dass B sich mit Design und Ausstattung einer neuen Anziehpuppe zu sehr an die Produkte von A angelehnt hat. B ist anderer Auffassung, möchte aber einen Streit vermeiden. B ist daher bereit, freiwillig das Aussehen der Puppe zu verändern. Im Gegenzug möchte B aber sichergestellt wissen, dass das derzeit vorhandene Sortiment (ca. 10.000 Stück) abverkauft werden kann.

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