Rz. 53
▪ | Antrag nach §§ 944, 937 Abs. 2 ZPO |
▪ | Ordnungsmittelantrag |
▪ | Bei bereits vorliegendem Wettbewerbsverstoß die Einblendung der konkreten Unterlassungsform |
▪ | (Falls erforderlich) Ausführungen zur Antragsbefugnis gemäß § 8 Abs. 3 UWG |
▪ | (Falls erforderlich) Ausführungen zur Dringlichkeit, sonst nur Zeitpunkt der Kenntniserlangung |
▪ | Vorlegen von präsenten Mitteln zur Glaubhaftmachung |
▪ | Vollziehung auch bei Urteilsverfügungen (Frist: § 929 Abs. 2 ZPO) |
▪ | Bei tenoriertem Auskunftsanspruch: Antrag nach § 888 ZPO (str.) |
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