Rz. 53

Antrag nach §§ 944, 937 Abs. 2 ZPO
Ordnungsmittelantrag
Bei bereits vorliegendem Wettbewerbsverstoß die Einblendung der konkreten Unterlassungsform
(Falls erforderlich) Ausführungen zur Antragsbefugnis gemäß § 8 Abs. 3 UWG
(Falls erforderlich) Ausführungen zur Dringlichkeit, sonst nur Zeitpunkt der Kenntniserlangung
Vorlegen von präsenten Mitteln zur Glaubhaftmachung
Vollziehung auch bei Urteilsverfügungen (Frist: § 929 Abs. 2 ZPO)
Bei tenoriertem Auskunftsanspruch: Antrag nach § 888 ZPO (str.)

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