Rz. 15
Auch wenn viele Behörden etwas anderes behaupten, können die Verfahrensakten dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege zur Einsichtnahme vorübergehend in seine Geschäftsräume überlassen werden, so ausdrücklich Art. 29 Abs. 3 S. 2 BayVwVfG.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen