Rz. 10

VA?
Richtiger Widerspruchsführer?
Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nach Landesrecht möglich?
Aufschiebende Wirkung? Antrag nach §§ 80 Abs. 5, 80a VwGO nötig?
Widerspruchsfrist?
Vorlage der Vollmacht?[19]
[19] Gem. § 14 Abs. 1 S. 3 VwVfG hat der Bevollmächtigte auf Verlangen der Behörde seine Vollmacht nachzuweisen. Eine vorherige Vorlage ohne Verlangen der Behörde ist damit im Gegensatz zu § 67 Abs. 6 VwGO nicht erforderlich. Sie ist jedoch zur Vermeidung von Rückfragen und Verfahrensverzögerungen gleichwohl anzuraten.

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