Rz. 8

Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids ist Klage zum VG zu erheben (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO). Klagegegenstand ist hierbei nach § 79 VwGO der ursprüngliche VA in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, bzw. der Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid, wenn dieser erstmalig eine Beschwer enthält, sowie der Widerspruchsbescheid in den in § 79 Abs. 2 VwGO genannten Fällen.

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