Rz. 84

Gegen die Ablehnung einer Erlaubnis nach §§ 46, 29 StVO stehen Widerspruch und Verpflichtungsklage sowie nach Erledigung die Fortsetzungsfeststellungsklage zur Verfügung. Denkbar ist – trotz Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache – ausnahmsweise auch ein Antrag nach § 123 VwGO.[164]

[164] OVG RP zfs 1994, 33.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge