Rz. 386

Muster 51.45: Kein Verweis auf ein höheres Restwertangebot

 

Muster 51.45: Kein Verweis auf ein höheres Restwertangebot

Entgegen der von Ihnen vertretenen Ansicht muss sich mein Mandant nicht auf das von Ihnen mit Schreiben vom _____ unterbreitete Restwertangebot verweisen lassen. Denn _____ ist zu entnehmen, dass mein Mandant das Fahrzeug repariert hat und weiter nutzt. In diesem Fall ist er nicht gezwungen, das Fahrzeug zu einem von Ihnen vermittelten Preis zu veräußern, sondern muss sich lediglich den im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert entgegenhalten lassen, der auf dem örtlichen Markt ermittelt worden ist (BGH NJW 2007, 1243; BGH NJW 2007, 2918). Der Regulierung des ausstehenden Betrages i.H.v. _____ EUR sehe ich binnen zehn Tagen entgegen.

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