Rz. 385

Muster 51.44: Abrechnung im 130 %-Fall und Prognoserisiko

 

Muster 51.44: Abrechnung im "130 %-Fall" und Prognoserisiko

Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung ist es meinem Mandanten unbenommen, in der vorliegenden Konstellation eines "130 %-Falles" abzurechnen. Zwar war die Reparatur nach ihrem Abschluss höher als die Grenze von 130 %. Dieses kann meinem Mandanten jedoch nicht entgegengehalten werden, da nach der Prognose laut Gutachten eine Abrechnung zu 130 % noch möglich war. Denn der Geschädigte wird geschützt, wenn die Reparatur im Vertrauen auf die Werte aus dem Gutachten erfolgt, jedoch nachträglich höhere Kosten entstehen (BGH v. 2.6.2015 – VI ZR 387/14, juris; LG Stuttgart v. 9.11.2012 – 10 O 134/11, juris).

Dem Eingang des gesamten ausstehenden Betrages i.H.v. _____ EUR sehen wir binnen zwei Wochen entgegen.

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