Rz. 383

Muster 51.42: Neuwertabrechnung

 

Muster 51.42: Neuwertabrechnung

Entgegen Ihrer Auffassung steht meinem Mandanten der Neuwert des durch den Unfall beschädigten Fahrzeugs zu. Entgegen einer früheren Auffassung in der Rechtsprechung wird die Neuwertigkeit des Fahrzeugs auch bei einer über einen Monat liegenden Nutzungszeit bejaht, sofern diese den Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigt (BGH v. 9.6.2009 – VI ZR 110/08, juris; OLG Stuttgart v. 21.12.2017 – 2 U 136/17, juris; OLG Hamm NZV 2000, 170) Unschädlich ist ebenfalls, dass das Fahrzeug meines Mandanten zum Unfallzeitpunkt mit 1.500 km den Wert von 1.000 km bereits überschritten hatte. Werden – wie vorliegend – Fahrzeugteile beschädigt, die für die Sicherheit des Fahrzeugs von Bedeutung sind (LG Saarbrücken zfs 2002, 282) oder die Garantieansprüche gefährden können, ist eine Neuwagenabrechnung bis zu einer Grenze von 3.000 km zulässig (BGH NJW 1982, 432). Einer Zahlung des ausstehenden Betrages i.H.v. _____ EUR sehe ich daher binnen zehn Tagen bis zum _____ entgegen.

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