Rz. 371

Muster 51.31: Vorfahrtsmissachtung durch Einfahrenden

 

Muster 51.31: Vorfahrtsmissachtung durch Einfahrenden

Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs fuhr vom Parkplatzbereich auf die vorfahrtsberechtigte Straße in den fließenden Verkehr ein und es kam zur Kollision mit dem Kfz unserer Mandantschaft. § 10 S. 1 StVO legt dem vom Fahrbahnrand anfahrenden bzw. dem von bestimmten Örtlichkeiten auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeugführer die Verantwortung für die Gefahrlosigkeit seines Fahrmanövers grds. allein auf und von ihm wird äußerste Sorgfalt gefordert (BGH v. 20.9.2011 – VI ZR 282/10, juris; OLG Hamm v. 27.3.2015 – I-11 U 44/14, juris; OLG Köln v. 13.7.2011 – 5 U 26/11, DAR 2011, 640). Kommt es bei diesem Fahrmanöver zu einem Unfall mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verstoß gegen § 10 StVO und die einfache Betriebsgefahr des Pkw im fließenden Verkehr tritt hinter diesem überragenden Fehlverhalten zurück (BGH NJW-RR 2012, 157; KG NZV 2006, 369; OLG Köln DAR 2005, 27; OLG Saarbrücken Schaden-Praxis 2004, 6).

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