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Bei einem Punktestand von 1–5 Punkten in dem Fahreignungsregister ist eine Punktereduzierung um lediglich 1 Punkt möglich (§ 4 Abs. 7 StVG). Hierzu muss der Fahrerlaubnisinhaber freiwillig ein sog. Fahreignungsseminar besuchen. Auch hier gilt das Tattagprinzip für die Höhe des Punktestandes. Ein solches Fahreignungsseminar führt jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug. Für den zu verringernden Punkteabzug und die Berechnung der Fünf-Jahres-Frist ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich (vgl. § 4 Abs. 7 StVG).

Das Fahreignungsseminar besteht nach § 4a StVG aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Maßnahme, die aufeinander abgestimmt werden. Mit einem solchen Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Seminarteilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten, insbesondere in ihrem Fahrverhalten einerseits erkennen und abbauen.

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