Rz. 380

Muster 51.39: Kürzung der Mietwagenkosten bei einem Unfallersatztarif

 

Muster 51.39: Kürzung der Mietwagenkosten bei einem Unfallersatztarif

Die von Ihnen vorgenommene Kürzung der Mietwagenkosten ist zu beanstanden.

1) Unserer Mandantschaft steht ein Ersatz der gesamten verfolgten Mietwagenkosten zu, selbst wenn es sich um einen sog. Unfallersatztarif handeln sollte. Zum Zeitpunkt der Anmietung stand unserer Mandantschaft, die zum damaligen Zeitpunkt vor Ort über keine einsatzfähige Kreditkarte mit einem ausreichenden Limit verfügte, kein anderer, günstigerer Tarif zur Verfügung. Zur Wahrnehmung von _____ war sie gehalten, umgehend ein Ersatzfahrzeug anzumieten. Bei der Anmietung wurde ihr seitens des Mietwagenunternehmens versichert, dass der verlangte Tarif nach einem Verkehrsunfall dem üblichen Tarif entsprechen würde.

2) Selbst wenn offenbleiben sollte, ob unsere Mandantschaft ein Ersatzfahrzeug zu einem anderen Tarif hätte anmieten können, ist der in Anspruch genommene Tarif wirtschaftlich erforderlich. Die Vorrathaltung und sofortige Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ohne besondere Sicherheiten rechtfertigt einen Aufschlag i.H.v. 25 % auf den in der Schwacke-Liste ausgewiesenen Betrag i.H.v. _____ EUR (OLG Saarbrücken zfS 2008, 223; LG Bonn NZV 2007, 362). Zumindest den sich hieraus ergebenden Differenzbetrag i.H.v. _____ EUR zu ihrer bisher vorgenommenen Regulierung haben Sie zu erstatten. Einem Zahlungseingang wird binnen zwei Wochen entgegengesehen.

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