Rz. 225

Als mögliche Auflagen kommen u.a. in Betracht:[254]

Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO[255]
weitere Teilnahme an einem Aufbauseminar oder Therapiemaßnahmen
Tragen einer Brille zum Ausgleich für mangelndes Sehvermögen
Benutzen eines Hörgerätes
Nichtüberschreiten einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit
[254] Vgl. Bode/Winkler, § 9 Rn 14 ff.
[255] Zur Fahrtenbuchauflage bei einem geschäftlich genutzten Kraftfahrzeug VGH Braunschweig NZV 2005, 164.

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