Rz. 335

Der Erwerbsschaden sollte gem. folgender Checkliste berechnet werden:[411]

Nettoeinkommen: Bruttoeinkommen abzüglich Steuer und Anteil zur Sozialversicherung (AV, KV, PV, RV)
Abzug ersparter Eigenaufwendungen
Anspruchsübergang auf Dritte: Erhält der Geschädigte Zahlungen der BG oder anderer Dritter?
Berücksichtigung einer möglichen Mitverschuldensquote/Haftungsquote
Es verbleibt: Nettoerwerbsschaden
Ggf. dazu: Auf die Schadensersatzleistung zu entrichtende Steuer
[411] Vgl. auch Schah Sedi/Schah Sedi, 33.

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