Rz. 335
Der Erwerbsschaden sollte gem. folgender Checkliste berechnet werden:[411]
▪ | Nettoeinkommen: Bruttoeinkommen abzüglich Steuer und Anteil zur Sozialversicherung (AV, KV, PV, RV) |
▪ | Abzug ersparter Eigenaufwendungen |
▪ | Anspruchsübergang auf Dritte: Erhält der Geschädigte Zahlungen der BG oder anderer Dritter? |
▪ | Berücksichtigung einer möglichen Mitverschuldensquote/Haftungsquote |
▪ | Es verbleibt: Nettoerwerbsschaden |
▪ | Ggf. dazu: Auf die Schadensersatzleistung zu entrichtende Steuer |
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