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Muster 51.28: Unfall beim Fahrstreifenwechsel

 

Muster 51.28: Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Das Fahrzeug unserer Mandantschaft befand sich auf der _____ Fahrspur der _____ Straße, als der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs unachtsam einen Fahrstreifenwechsel im gleichgerichteten Verkehr durchführte und mit dem Kfz unserer Mandantschaft kollidierte. Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet (OLG Hamm v. 27.10.2014 – I-9 U 60/14, juris; OLG Düsseldorf v. 17.5.2011 – I-1 U 132/10, Schaden-Praxis 2012, 66). Der Fahrstreifenwechsler haftet aufgrund seines überragenden Fehlverhaltens alleine und die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt dahinter i.d.R. vollständig zurück (OLG Hamm DAR 2005, 285).

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