Rz. 186

Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein)

 

Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein)

In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung.

Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße zu zahlen. Die Verfahrenskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlenden Geldstrafe bzw. Geldbuße Ratenzahlung wünschen, wird um Kontaktaufnahme gebeten, damit ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die für die Stellung des Ratenzahlungsgesuchs anfallenden Gebühren sind von der Rechtsschutzversicherung, ggf. unter Berücksichtigung eines von Ihnen zu übernehmenden Selbstbehalts, zu tragen.

Soweit eine Rechnung über die Verfahrenskosten Ihnen zugeht, ist diese Ihrerseits an die Rechtsschutzversicherung zu übersenden unter Angabe der Schadennummer.

Gegenüber der Rechtsschutzversicherung wurde über den Abschluss berichtet. Es wird verwiesen auf das in Durchschrift beigefügte Schreiben.

Ein Rechtsmittel soll nicht eingelegt werden. Daher ist vom Abschluss der Angelegenheit auszugehen.

Für die Übertragung des Mandates und das entgegengebrachte Vertrauen wird vielmals gedankt.

(Unterschrift)

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