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Muster 51.56: Regress des Kaskoversicherers wegen angeblicher Verletzung der Obliegenheit zur Sicherung des Regressanspruchs

 

Muster 51.56: Regress des Kaskoversicherers wegen angeblicher Verletzung der Obliegenheit zur Sicherung des Regressanspruchs

Den von Ihnen erhobenen bereicherungsrechtlichen Anspruch weise ich namens und in Vollmacht meines Mandanten zurück. Die von Ihnen behauptete Obliegenheitsverletzung wegen einer angeblichen Verletzung der in § 86 Abs. 3 VVG normierten Pflicht zur Sicherung eines Ersatzanspruchs gegen den Schädiger ist nicht gegeben. Selbst wenn die Zusage meines Mandanten einen Verzicht auf einen ihm als Eigentümer grds. zustehenden Regressanspruch für den Fall der grob fahrlässigen Unfallverursachung darstellt, begründet dies keine Obliegenheitsverletzung im oben genannten Sinne. Es würde sich um einen Anspruchsverzicht vor Eintritt des Versicherungsfalles handeln. Der Begründung des Regierungsentwurfs vom 16.10.2006 ist auf S. 205 im Einklang mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu entnehmen, dass der Versicherungsnehmer keine Obliegenheitsverletzung begeht, wenn er vor Eintritt des Versicherungsfalles eine Vereinbarung trifft, die einen Schadensersatzanspruch ausschließt.

Wir können unserer Mandantin deshalb nicht empfehlen, den von Ihnen angeforderten Betrag auszugleichen. Im Gegenteil haben wir Sie aufzufordern, uns umgehend und spätestens bis zum

_____ (10-Tages-Frist)

zu bestätigen, dass Sie keine Regressansprüche gegen unseren Mandanten geltend machen. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werden wir unserem Mandanten empfehlen, die Rechtslage durch eine negative Feststellungsklage klären zu lassen.

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