Rz. 429

Grds. ist der Versicherungswert entsprechend dem Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer zu ersetzen nur bei Nachweis.[511] Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugteile. Im Übrigen sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen zu beachten, die u.U. Entschädigungsregelungen beinhalten.

 

Rz. 430

Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monates nach Eingang der Schadenanzeige wieder zur Stelle gebracht, so ist der VN verpflichtet, diese zurückzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden sie Eigentum des VR.

[511] LG Erfurt NZV 2002, 188.

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