Rz. 326
Für den Ersatz der Auslagen kommen pauschal ein Betrag von ca. 25 EUR,[394] je nach Tatgericht auch nur 20 EUR[395] oder aber bis zu 30 EUR[396] in Betracht. Zu den sonstigen in Betracht kommenden Schadenpositionen, die zu erstatten sind, wird verwiesen auf Tietgens/Nugel[397] – insbesondere zu den Stichworten
▪ | Abmeldung des beschädigten Fahrzeugs und Neuzulassung des Ersatzwagens, |
▪ | Unterstellkosten/Standgeld, |
▪ | Reklamebeschriftung. |
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