Rz. 404

Die VP erhält eine Hilfeleistung in Form von Sachleistungen (z.B. Menüservice), persönlichen Hilfestellungen (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Fahrdienste) und Beratungen (z.B. Vermittlungsdienste). Sie bekommt eine tägliche, tatsächliche Hilfeleistung, die nicht nachgeholt werden kann. Meldet die VP den Unfall bzw. stellt sie den Anspruch auf die Leistung erst zwei Wochen nach dem Unfall beim VR, besteht für diese Zeit kein Anspruch auf eine Leistung. Einen Schadenersatz für solche versäumten Zeiten gibt es nicht.

Die in Ziff. 3 genannten Leistungen werden zum Teil auch erweitert angeboten, z.B. in Form eines Fahrdienstes zur Krankengymnastik oder zu Therapien, einer Pflegeschulung für Angehörige und der Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen oder der Wohnung.

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