Rz. 195

Schmerzensgeld war als Musterbedingung schon vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt worden.[156]

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist als Summenversicherung ausgestaltet. Die versicherten Summen und Prozentsätze sind daher, wie bei der Gliedertaxe für die Invalidität, bindend. Sogar die Maximalhöhe von 100 % in Musterbedingung Schmerz 1 ist an die Invaliditätsleistung angepasst.

Ein konkreter materieller oder immaterieller Schaden ist hier ohne Belang. Die Grundsätze aus dem Haftungsrecht finden keine Anwendung.

 

Rz. 196

 

Hinweis

Bei (Kfz-) Unfällen besteht der Schmerzensgeldanspruch aus der privaten Unfallversicherung zusätzlich zu möglichen anderen Schmerzensgeldansprüchen. Es gibt weder Teilungsabkommen noch Regressmöglichkeiten für den Unfallversicherer.

[156] Grimm, 3. Aufl., Anhang II Nr. 22.

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