Rz. 195
Schmerzensgeld war als Musterbedingung schon vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt worden.[156]
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist als Summenversicherung ausgestaltet. Die versicherten Summen und Prozentsätze sind daher, wie bei der Gliedertaxe für die Invalidität, bindend. Sogar die Maximalhöhe von 100 % in Musterbedingung Schmerz 1 ist an die Invaliditätsleistung angepasst.
Ein konkreter materieller oder immaterieller Schaden ist hier ohne Belang. Die Grundsätze aus dem Haftungsrecht finden keine Anwendung.
Rz. 196
Hinweis
Bei (Kfz-) Unfällen besteht der Schmerzensgeldanspruch aus der privaten Unfallversicherung zusätzlich zu möglichen anderen Schmerzensgeldansprüchen. Es gibt weder Teilungsabkommen noch Regressmöglichkeiten für den Unfallversicherer.
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