1. Muster: Standkosten

 

Rz. 39

Muster 5.20: Standkosten

 

Muster 5.20: Standkosten

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

aufgrund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht müssen Sie die kostenpflichtige Standzeit Ihres Fahrzeugs (bspw. bei einem Abschleppunternehmer, Werkstatt etc.) möglichst kurz halten. Andernfalls kann die gegnerische Haftpflichtversicherung die Erstattung der Standkosten, die über den erforderlichen Zeitraum hinausgehen, verweigern. Sie müssten dann diese Kosten insoweit selbst tragen. Soweit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung noch keine Kostenübernahmebescheinigung vorliegt, sollten Sie das Fahrzeug auf eigene Kosten auslösen, damit bei Reparatur oder Verwertung keine Verzögerungen auftreten.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

2. Erläuterungen

 

Rz. 40

Der Geschädigte hat nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot im Rahmen des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.[38] Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Abschleppunternehmen Standgebühren für einen PKW von bis zur 10 EUR/Tag berechnen, muss der Geschädigte darauf hingewiesen werden, dass er das Fahrzeug schnellstmöglich anderweitig unterstellen sollte. Andernfalls riskiert er, auf einem Teil der Standkosten sitzen zu bleiben.

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