Rz. 12

Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug)

 

Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug)

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Strafverfahren im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht berechnen sich voraussichtlich wie folgt:

Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühren. Soweit die Angelegenheit umfangreich und/oder schwierig wird und/oder von besonderer Bedeutung für Sie ist, können sich diese Kosten erhöhen (max. Verdopplung). Alle Angaben verstehen sich zzgl. Kopier- und Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgeldern.

1) Verfahren vor der Ermittlungsbehörde (Polizei/ Staatsanwaltschaft):

 
220,00 EUR   Grundgebühr (Nr. 4100 VV-RVG)
181,50 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 4104 VV-RVG)
20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
12,00 EUR   Aktenversendung (§ 147 StPO), entfällt bei digitaler Aktenversendung
433,50 EUR   Summe
82,37 EUR   19 % USt.
515,87 EUR    

Wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird:

 
433,50 EUR   s.o.
181,50 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 4141 VV-RVG)
615,00 EUR    
116,85 EUR   19 % USt.
731,85 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren

2) Wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgegeben wird:

 
433,50 EUR   s.o.
181,50 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 4106 VV-RVG)
20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
635,00 EUR    
120,65 EUR   19 % USt.
755,65 EUR    

a) Wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl ohne Einspruch beendet wird:

 
755,65 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren & Gerichtsverfahren nach Strafbefehl ohne Einspruch

b) Wenn das Verfahren vom Amtsgericht ohne Hauptverhandlung eingestellt oder durch Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder durch Beschluss des Gerichts über die Höhe der Tagessätze bei einem Strafbefehl beendet wird:

 
635,00 EUR   s.o.
181,50 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 4141 VV-RVG)
816,50 EUR    
155,14 EUR   19 % USt.
971,64 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren & Gerichtsverfahren ohne Hauptverhandlungstermin

c) Wenn vor dem Amtsgericht ein Hauptverhandlungstermin stattfindet

 
635,00 EUR   s.o.
302,50 EUR   Terminsgebühr (Nr. 4108 VV-RVG)
937,50 EUR    
178,13 EUR   19 % USt.
1.115,63 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren & Gerichtsverfahren mit einem Hauptverhandlungstermin

Für jeden weiteren Verhandlungstermin fällt eine weitere Terminsgebühr von 302,50 EUR zzgl. 19 % USt. an. Wenn das Verfahren nach einem oder mehreren Hauptverhandlungsterminen außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird, fällt eine Zusatzgebühr von 181,50 EUR zzgl. 19 % USt. an. Für das Rechtsmittelverfahren fallen weitere Gebühren an.

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