1. Muster: Schadensmeldung
Rz. 33
Muster 5.16: Kaskoversicherung, Schadensmeldung
Muster 5.16: Kaskoversicherung, Schadensmeldung
_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
soweit für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht, müssen Sie den Schaden innerhalb von einer Woche bei Ihrer Versicherung melden. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann sich Ihre Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen.
Teilen Sie Ihrer Versicherung bei der Schadensmeldung mit, dass die Schadensmeldung nur der Fristwahrung dient und Sie zunächst den Schaden über die Haftpflichtversicherung des Schädigers regulieren werden.
Ihre Kaskoversicherung sollte erst dann in Anspruch genommen werden, wenn mit der Gegenseite keine zeitnahe und vollständige Regulierung erzielt werden kann. In diesem Fall erstattet Ihre Kaskoversicherung die Kosten für ein Ihrerseits beauftragtes Schadensgutachten nicht. Sie sollten darum die Beauftragung eines Schadensgutachtens im Vorfeld im Ihrer Kaskoversicherung abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Rechtsanwalt)
2. Muster Quotenvorrecht
Rz. 34
Muster 5.17: Quotenvorrecht
_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
die Gegenseite hält Ihnen eine Mithaftung von _________________________ % entgegen.
Wir empfehlen Ihnen, den Schaden über Ihre Vollkaskoversicherung zu regulieren. Reichen Sie bitte Ihre Unterlagen mit einer entsprechenden Schadensmeldung dort ein.
Anschließend, können Sie gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung folgende Positionen je nach Haftungsquote bis zu 100% abrechnen:
▪ | Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung |
▪ | Wertminderung |
▪ | Kosten eines Sachverständigen |
▪ | Abschleppkosten |
Folgende Positionen können Sie gemäß Haftungsquote gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen:
▪ | Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall (nur bei Privatfahrzeugen) für die Zeit der Reparatur |
▪ | sonstige Positionen |
▪ | Rückstufungsschaden in der Vollkasko |
▪ | Kostenpauschale |
Reichen Sie uns bitte nach erfolgter Regulierung durch Ihre Vollkaskoversicherung das Abrechnungsschreiben sowie eine Höherstufungsberechnung herein, damit wir für Sie die o.g. Positionen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen können.
Selbstverständlich sind wir gerne bereit, für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Kaskoversicherung zu übernehmen. In diesem Fall müssten Sie unsere diesbezüglichen Anwaltsgebühren jedoch selbst tragen. In der Rechtsschutzversicherung besteht diesbezüglich in der Regel keine Deckung. Eine Kostenerstattungspflicht der Gegenseite besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Rechtsanwalt)
3. Muster Berechnungsbogen Quotenvorrecht
Rz. 35
Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht
Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht
_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
anhand nachfolgendem Berechnungsbogen können Sie sehen, wie sich die Schadensabrechnung mit und ohne Einbeziehung Ihrer Vollkaskoversicherung darstellt:
Berechnungsbogen Quotenvorrecht
Anspruch | Volle Haftung | Berechnung | Anwendung des | ||
ohne Kasko | Quotenvorrechts | ||||
Zahlung durch | Kasko | KH | |||
KH n. Quote: | |||||
Selbstbeteiligung | 500,00 | ||||
Höherstufungsschaden | 750,00 | ||||
100% | |||||
Fahrzeugschaden | 7.500,00 | 3.750,00 | 7.000,00 | 500,00 | |
Wertminderung | 350,00 | 175,00 | 350,00 | ||
Sachverständiger | 1.125,00 | 562,50 | 1.125,00 | ||
Abschleppkosten | 450,00 | 225,00 | 450,00 | ||
Abzüge neu für alt | – | – | |||
Differenz zu 130%-Regelung | – | – | |||
Zwischensumme | 9.425,00 | 4.712,50 | 2.425,00 | ||
Max. (Zahlung KH nach Quote ohne Kasko) | ´>>>>>>>> | 4.712,50 | ´>>>>>>>> | 2.425,00 | |
nach Quote | |||||
Mietwagen | 620,00 | 310,00 | 310,00 | ||
Nutzungsausfall | – | – | |||
Unkostenpauschale | 30,00 | 15,00 | 15,00 | ||
Höherstufungsschaden | 750,00 | 375,00 | 375,00 | ||
– | – | ||||
– | – | ||||
Zwischensumme | 650,00 | 700,00 | 700,00 | ||
Summe | 10.075,00 | 5.412,50 | 7.000,00 | 3.125,00 | |
Gesamtzahlungen bei Quote (KH + Kasko) | 10.125,00 | ||||
"Verlust" für Mandant | – 4.662,50 | – 700,00 | |||
Schadensquote in %: | 50,00 |
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Rechtsanwalt)
4. Erläuterungen
Rz. 36
Wenn eine Kaskoversicherung besteht, sollte der Mandant auch bei vermeintlich klarer Haftungslage darauf hingewiesen werden, dass bei teilweiser oder vollständiger Verweigerung der Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers eine Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung in Betracht kommt. Der Schaden ist innerhalb von einer Woche beim Kaskoversicherer anzuzeigen.[28] Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann als Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise zur Kürzung der Versicherungsleistung führen.[29] Die vorsorgliche Schadensmeldung kann jedoch bereits zu einer Höherstufung führen, die bei Beendigung der Schadensregulierung ohne Inanspruchnahme des Kaskoversicherers in der Regel wieder rückgängig gemacht wird. Bei älteren Verträgen gilt jedoch teilweise der Grundsatz "einmal Kask...
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