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Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR)

 

Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR)

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt:

Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühren. Soweit die Angelegenheit umfangreich und/oder schwierig wird und/oder von besonderer Bedeutung für Sie ist, können sich diese Kosten erhöhen (max. Verdopplung). Alle Angaben verstehen sich zzgl. Kopier- und Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgeldern.

1) Verfahren vor der Bußgeldstelle:

 
110,00 EUR   Grundgebühr (Nr. 5100 VV-RVG)
 71,50 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 5101 VV-RVG)
 20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
 12,00 EUR   Aktenversendung (§ 107 V OwiG), entfällt bei digitaler Aktenversendung
213,50 EUR   Summe
 40,57 EUR   19 % USt.
254,07 EUR    

Wenn das Verfahren von der Bußgeldstelle eingestellt, der Einspruch zurückgenommen oder der Bußgeldbescheid zurückgenommen und gegen einen neuen Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt wird:

 
213,50 EUR   s.o.
 71,50 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV-RVG)
285,00 EUR    
54,15 EUR   19 % USt.
339,15 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren

2) Wenn das Verfahren von der Bußgeldstelle an das Amtsgericht abgegeben wird:

 
213,50 EUR   s.o.
 71,50 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 5107 VV-RVG)
 20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
305,00 EUR    
 57,95 EUR   19 % USt.
362,95 EUR    

a) Wenn das Verfahren vom Amtsgericht ohne Hauptverhandlung eingestellt oder der Einspruch zurückgenommen wird:

 
305,00 EUR   s.o.
 71,50 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV-RVG)
376,50 EUR    
 71,54 EUR   19 % USt.
448,04 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren ohne Hauptverhandlungstermin

b) Wenn vor dem Amtsgericht ein Hauptverhandlungstermin stattfindet

 
305,00 EUR   s.o.
143,00 EUR   Terminsgebühr (Nr. 5108 VV-RVG)
448,00 EUR    
 85,12 EUR   19 % USt.
533,12 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren mit einem Hauptverhandlungstermin

Für jeden weiteren Verhandlungstermin fällt eine weitere Terminsgebühr von 143 EUR zzgl. 19 % USt. an. Wenn das Verfahren nach einem oder mehreren Hauptverhandlungsterminen außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird, fällt eine Zusatzgebühr von 71,50 EUR zzgl. 19 % USt. an. Für das Rechtsmittelverfahren fallen weitere Gebühren an.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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