1. Einleitung

 

Rz. 17

Art, Inhalt und Umfang der Schadensersatzansprüche bestimmen sich nach §§ 249 ff. BGB. Der Schaden ist entweder konkret durch Erstattung der nachgewiesenen Reparaturkosten oder abstrakt durch Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten zu erstatten. Die Grenze der Erstattungsfähigkeit wird grundsätzlich durch den Wiederbeschaffungswert gezogen. Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn sie konkret gezahlt wurde (vgl. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB).

 

Rz. 18

Die Schadensberechnung orientiert sich an folgenden Parametern:

Reparaturkosten,
Wertminderung,
Wiederbeschaffungswert,
Restwert,
Reparaturaufwand (Reparaturkosten zzgl. Wertminderung) und
Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert).

Diese Parameter sind mit ihren jeweiligen Brutto-Werten miteinander zu vergleichen.[7]

2. Muster: Schadensermittlung

 

Rz. 19

Muster 5.10: Schadensermittlung

 

Muster 5.10: Schadensermittlung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

reichen Sie uns bitte für die Ermittlung der Schadenshöhe ein Sachverständigengutachten wegen der voraussichtlichen Höhe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten oder bei Schäden bis rund 850 EUR einen Kostenvoranschlag wegen der voraussichtlichen Höhe der Reparaturkosten nebst Fotos des beschädigten Fahrzeugs ein.

Informieren Sie bitte den Gutachter vorab über Vorschäden. Die Vorschäden sind bei der Schadenskalkulation zu berücksichtigen. Andernfalls wäre das Gutachten nicht brauchbar.

Soweit eine Haftungsquote in Betracht kommt, beachten Sie bitte, dass dann auch die Kosten für das Sachverständigengutachten bzw. für den Kostenvoranschlag lediglich gemäß der Quote erstattet werden.

Im Fall eines fremdverschuldeten Unfalls können Sie den Gutachter frei wählen. Soweit jedoch die Abrechnung über Ihre Vollkaskoversicherung in Betracht kommt, müssen Sie die Gutachterbeauftragung mit Ihrer Versicherung abstimmen.

 

Rz. 20

Zur Thematik hat sich eine ausgefeilte Rechtsprechung (sog. Vierstufenmodell des BGH)[8] entwickelt. An diesem Modell orientierten sich die nachfolgenden Muster.

 

Rz. 21

Der Geschädigte kann zunächst auf Basis des Gutachtens abrechnen und nachträglich Erstattung der konkreten Reparaturkosten verlangen.[9]

 

Rz. 22

Dem Mandanten soll nach Eingang des Schadensgutachtens eines der nachfolgenden Merkblätter übersandt werden. Selbst wenn sich der Mandant im Erstgespräch bereits auf eine Abrechnungsmethode festgelegt hat, passiert es immer wieder, dass er sich spontan anders entscheidet. Damit es hier nicht zu unliebsamen Überraschungen für Geschädigten und Anwalt kommt, sollte stets über alle denkbaren Abrechnungsmöglichkeiten in der entsprechenden Schadensstufe informiert werden.

[8] Lemke/Buller/Figgener, NJW-Spezial 2019, 457 f.

3. Muster und Erläuterungen

a)1. Stufe (Reparaturschaden)

aa) Muster: 1. Stufe (Reparaturschaden)

 

Rz. 23

Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden)

 

Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden)

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

der Sachverständige hat einen Reparaturschaden Ihres Fahrzeugs festgestellt.

Sie haben folgende Regulierungsmöglichkeiten:

1.

Sie lassen das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren, dann werden folgende Positionen erstattet:

konkrete Reparaturkosten gemäß Werkstattrechnung zzgl. möglichen Minderwert sowie
für die erforderliche Reparaturdauer die angemessenen Kosten für einen Mietwagen und/oder Nutzungsausfall (nur bei privater Nutzung).

Reichen Sie uns dafür bitte die Reparaturkostenrechnung Ihrer Werkstatt herein.

Informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und wieder abholen.

2.

Sie reparieren das Fahrzeug selbst, dann werden folgende Positionen erstattet:

die Netto-Reparaturkosten gemäß Gutachten zzgl. möglichen Minderwert;
für die erforderliche Reparaturdauer die angemessenen Kosten für einen Mietwagen und/oder Nutzungsausfall (nur bei privater Nutzung).

Reichen Sie uns dafür bitte folgende Unterlagen herein:

Fotos des reparierten Fahrzeugs, auf dem das Kennzeichen und die reparierten Stellen erkennbar sind. Halten Sie dazu bitte eine aktuelle Tageszeitung ins Bild, um das Datum des Fotos zu dokumentieren. Alternativ können Sie Ihren Sachverständigen bitten, eine Reparaturbescheinigung (Achtung: Kosten hierfür werden häufig nicht erstattet!) anzufertigen.

3.

Sie verzichten auf eine Reparatur, dann werden folgende Positionen erstattet:

Netto-Reparaturkosten zzgl. möglichen Minderwert.

4. Sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch aufgrund eigener Ermittlungen feststellen, dass der Reparaturaufwand (= Reparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) übersteigt, dann würde Ihnen zunächst lediglich der Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) erstattet werden. Wenn Sie dann Ihr Fahrzeug zumindest verkehrssicher instandsetzen (lassen) und anschließend mind. sechs Monate weiterbenutzen, würde Ihnen noch der Restbetrag auf die Netto-Reparaturkosten gemäß Gutachten erstattet werden.

Der Ersatz von Nutzungsau...

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