Rz. 40

Der Geschädigte hat nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot im Rahmen des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.[38] Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Abschleppunternehmen Standgebühren für einen PKW von bis zur 10 EUR/Tag berechnen, muss der Geschädigte darauf hingewiesen werden, dass er das Fahrzeug schnellstmöglich anderweitig unterstellen sollte. Andernfalls riskiert er, auf einem Teil der Standkosten sitzen zu bleiben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge