Rz. 337

Eine förmliche Protokollierung der Vereinbarung zum Umgangs- oder Sorgerecht ist nach Ansicht des OLG Dresden nicht erforderlich.[250] Ebenso entschieden hat das OLG Stuttgart;[251] demnach reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Beteiligten eine Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG geschlossen haben. Einer Protokollierung dieser Vereinbarung bedarf es nicht.[252]

[250] OLG Dresden FamRZ 1999, 1290 = MDR 1999, 1201.
[251] OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.7.2007 – 8 WF 92/07 = NJW 2007, 3218 = BeckRS 2007, 11325 = FD-RVG 2007, 237877.

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