Rz. 315

Der Kapitalisierungsfaktor ist in § 203 Abs. 1 BewG starr vorgegeben, und zwar mit 13,75. Das Bundesministerium der Finanzen ist aber nach § 203 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor an die Entwicklung der Zinsstrukturdaten anzupassen.

Eine von diesen Vorgaben abweichende Bestimmung des anzuwendenden Kapitalisierungsfaktors ist im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens nicht vorgesehen. Vielmehr ist der Kapitalisierungsfaktor starr und zwingend vorgegeben.

 

Rz. 316

Bis Ende 2015 galten insoweit andere Vorgaben. Anstelle eines festen Kapitalisierungsfaktors sah das Gesetz einen aus zwei Komponenten bestehenden Kapitalisierungszinssatz vor, dessen Kehrwert den Kapitalisierungsfaktor bildete. Der Kapitalisierungszinssatz setzte sich zusammen aus dem zu Beginn eines jeden Kalenderjahres festzustellenden Basiszinssatz und einem pauschalen Risikozuschlag von 4,5 %.

Die Entwicklung der Basiszinssätze und der damit korrespondierenden Kapitalisierungsfaktoren ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:[498]

 
Jahr Basiszins[499] Zuschlag

Kapitalisierungs-

zinssatz

Kapitalisierungs-

faktor
2009 3,61 %[500] 4,50 % 8,11 % 12,33
2010 3,98 %[501] 4,50 % 8,48 % 11,79
2011 3,43 %[502] 4,50 % 7,93 % 12,61
2012 2,44 %[503] 4,50 % 6,94 % 14,41
2013 2,04 %[504] 4,50 % 6,54 % 15,29
2014 2,59 %[505] 4,50 % 7,09 % 14,10
2015 0,99 %[506] 4,50 % 5,49 % 18,21
2016 1,10 %[507] 4,50 % 5,60 % 17,85
[498] Für das Jahr 2016 dient die Darstellung lediglich der Illustrierung, denn für dieses Jahr gilt bereits der feste Kapitalisierungsfaktor von 13,75.
[499] Zusammenstellung der Basiszinssätze vgl. bei OFD Koblenz, Schreiben v. 11.1.2012, BeckVerw 258320.
[500] BMF Schreiben v. 7.1.2009, ZEV 2009, 52.
[501] BMF Schreiben v. 5.1.2010, DB 2010, 85.
[502] BMF Schreiben v. 5.1.2011, DStR 2011, 86.
[503] BMF Schreiben v. 2.1.2012, DStR 2012, 82.
[504] BMF Schreiben v. 2.1.2013, DStR 2013, 93.
[505] BMF Schreiben v. 2.1.2014, DStR 2014, 37.
[506] BMF Schreiben v. 2.1.2015, DStR 2015, 76.
[507] BMF Schreiben v. 4.1.2016, DStR 2016, 68.

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