Rz. 23

Muster 5.11: Uneingeschränkte Platznutzung

 

Muster 5.11: Uneingeschränkte Platznutzung

Der in der Anlage 3 zu dieser Urkunde rot umrandete, gepflasterte Platz von ca. 1.500 m2 wird der Gewerbeeinheit Nr. 1 zur ausschließlichen Sondernutzung zugeordnet. Dieser Platz kann im Rahmen des öffentlich-rechtlich Zulässigen zu jedem Zweck genutzt werden, einschließlich des Abstellens von Kfz jeder Art und/oder der Errichtung von baulichen Anlagen. Die beabsichtigte Errichtung von Garagen ist dem Verwalter anzuzeigen; die Bauausführung bedarf seiner vorherigen Zustimmung. Der Verwalter hat die Zustimmung zu erteilen, wenn die Ausführung nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften unter Beachtung der anerkannten Regeln der Baukunst erfolgt, sich die Gestaltung in den Gesamtcharakter der Anlage einfügt und auch im Übrigen kein wichtiger Grund entgegensteht. Der Eigentümer der begünstigten Einheit ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fläche verpflichtet und trägt hierfür die Kosten.

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