Rz. 4
Muster 5.1: Vergütung des Korrespondenzanwaltes
Muster 5.1: Vergütung des Korrespondenzanwaltes
_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG
_________________________ (Anschrift)
Schaden-Nr.: _________________________
_________________________ (Anrede),
in der oben genannten Angelegenheit lässt sich dem Wortlaut des § 2 Abs. 1a) ARB 75 nicht entnehmen, ob gegenständlich die Luftlinienverbindung oder die Straßenentfernung maßgeblich sind. Hierzu schweigt die maßgebliche Bestimmung. Insoweit gehen Auslegungszweifel gem. § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (AG Essen Urt. v. 17.2.1986 – 12 C 710/85 –, r+s 1986, 287). Deshalb sind Sie zur Zahlung der Korrespondenzanwaltsgebühr im vorliegenden Fall verpflichtet.
Namens und in Vollmacht des Versicherungsnehmers darf ich Sie daher höflich bitten, den Versicherungsnehmer von den in Rechnung gestellten Rechtsanwaltsgebühren
bis spätestens zum _________________________ freizustellen.
Freundliche Grüße
(Rechtsanwalt)
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