1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Rz. 293
Mit seiner Entscheidung vom 29.1.2001[295] hat der BGH für eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts die Rechtsfähigkeit anerkannt, soweit diese durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. In diesem Rahmen hat der BGH einer GbR im Zivilprozess auch die aktive und passive Parteifähigkeit zuerkannt. Soweit die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR persönlich haften, entspricht hierbei das Verhältnis zu der Verbindlichkeit der Gesellschaft demjenigen bei der OHG, so dass hier die gleichen Grundsätze angewandt werden können.[296]
Rz. 294
Bei der Klage einer GbR kann diese mithin unter ihrem eigenen Namen klagen. Bei einer Klage gegen eine GbR empfiehlt es sich wegen der daneben bestehenden persönlichen Haftung der Gesellschafter, auch diese persönlich mit zu verklagen. Insoweit kann auf das unten stehende Rubrum-Muster einer Klage gegen eine OHG verwiesen werden.[297] Die Klage gegen die Gesellschaft hemmt auch die Verjährung gegenüber den Gesellschaftern.[298]
2. Klage für eine GbR
Rz. 295
Muster 5.4: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage für eine GbR
Die Rechtsanwälte _________________________ GbR, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter, die Herren _________________________, _________________________ und _________________________
gegen
1. | _________________________ |
2. | _________________________ |
3. Klage gegen eine OHG
Rz. 296
Muster 5.5: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine OHG
_________________________
gegen
1. | die Manfred Müller OHG,[299] _________________________, vertreten durch den Gesellschafter Manfred Müller, | ||||
2. | die persönlich haftenden Gesellschafter
|
4. Klage gegen eine KG
Rz. 297
Muster 5.6: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine KG
_________________________
gegen
1. | die Kommanditgesellschaft Firma Alberich Zwerg KG, _________________________, vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter Alberich Zwerg;[300] |
2. | den persönlich haftenden Gesellschafter Alberich Zwerg, _________________________[301] |
5. Klage gegen eine GmbH
Rz. 298
Muster 5.7: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine GmbH
_________________________
gegen die Ulrich Schwarz GmbH, _________________________, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Hermann Weiß, daselbst.
6. Klage gegen eine GmbH & Co. KG
Rz. 299
Muster 5.8: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine GmbH & Co. KG
_________________________
gegen
1. | die Hinz GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin, die Hinz GmbH, _________________________, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Karl Kunz, daselbst, |
2. | die Hinz GmbH, _________________________, vertreten durch ihren Geschäftsführer Karl Kunz, daselbst. |
7. Klage gegen eine AG
Rz. 300
Muster 5.9: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine AG
_________________________
gegen die Nieten und Nägel AG, _________________________, vertreten durch ihren Vorstand, die Herren _________________________, diese vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Eduard Stahl, daselbst.[302]
8. Klagen eines Aktionärs gem. §§ 246, 249 AktG
Rz. 301
Muster 5.10: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klagen eines Aktionärs
_________________________
gegen die _________________________ AG, _________________________, vertreten durch ihren Vorstand, die Herren ...
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