1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 

Rz. 293

Mit seiner Entscheidung vom 29.1.2001[295]  hat der BGH für eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts die Rechtsfähigkeit anerkannt, soweit diese durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. In diesem Rahmen hat der BGH einer GbR im Zivilprozess auch die aktive und passive Parteifähigkeit zuerkannt. Soweit die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR persönlich haften, entspricht hierbei das Verhältnis zu der Verbindlichkeit der Gesellschaft demjenigen bei der OHG, so dass hier die gleichen Grundsätze angewandt werden können.[296]

 

Rz. 294

Bei der Klage einer GbR kann diese mithin unter ihrem eigenen Namen klagen. Bei einer Klage gegen eine GbR empfiehlt es sich wegen der daneben bestehenden persönlichen Haftung der Gesellschafter, auch diese persönlich mit zu verklagen. Insoweit kann auf das unten stehende Rubrum-Muster einer Klage gegen eine OHG verwiesen werden.[297] Die Klage gegen die Gesellschaft hemmt auch die Verjährung gegenüber den Gesellschaftern.[298]

[295] Az: II ZR 331 = BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056.
[296] Vgl. BGH NJW 2001, 1056.
[297] Bei Tätigwerden nur für die GbR aus dem eigenen Recht fällt kein Mehrvertretungszuschlag gem. Nr. 1008 RVG-VV an; auch können in einem solche Falle die Gebühren nicht gegen die Gesellschafter persönlich festgesetzt werden, vgl. OLG Koblenz NJW 2003, 1130.
[298] Vgl. BGHZ 80, 227.

2. Klage für eine GbR

 

Rz. 295

Muster 5.4: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage für eine GbR

 

Muster 5.4: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage für eine GbR

Die Rechtsanwälte _________________________ GbR, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter, die Herren _________________________, _________________________ und _________________________

gegen

1. _________________________
2. _________________________

3. Klage gegen eine OHG

 

Rz. 296

Muster 5.5: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine OHG

 

Muster 5.5: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine OHG

_________________________

gegen

1. die Manfred Müller OHG,[299] _________________________, vertreten durch den Gesellschafter Manfred Müller,
2.

die persönlich haftenden Gesellschafter

a) Manfred Müller, _________________________
b) Marion Müller, _________________________
[299] Vgl. §§ 234, 235 HGB.

4. Klage gegen eine KG

 

Rz. 297

Muster 5.6: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine KG

 

Muster 5.6: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine KG

_________________________

gegen

1. die Kommanditgesellschaft Firma Alberich Zwerg KG, _________________________, vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter Alberich Zwerg;[300]
2. den persönlich haftenden Gesellschafter Alberich Zwerg, _________________________[301]
[300] Die Gesellschaft und ihre persönlich haftenden Gesellschafter werden im Prozess wie Gesamtschuldner behandelt.

5. Klage gegen eine GmbH

 

Rz. 298

Muster 5.7: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine GmbH

 

Muster 5.7: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine GmbH

_________________________

gegen die Ulrich Schwarz GmbH, _________________________, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Hermann Weiß, daselbst.

6. Klage gegen eine GmbH & Co. KG

 

Rz. 299

Muster 5.8: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine GmbH & Co. KG

 

Muster 5.8: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine GmbH & Co. KG

_________________________

gegen

1. die Hinz GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin, die Hinz GmbH, _________________________, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Karl Kunz, daselbst,
2. die Hinz GmbH, _________________________, vertreten durch ihren Geschäftsführer Karl Kunz, daselbst.

7. Klage gegen eine AG

 

Rz. 300

Muster 5.9: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine AG

 

Muster 5.9: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klage gegen eine AG

_________________________

gegen die Nieten und Nägel AG, _________________________, vertreten durch ihren Vorstand, die Herren _________________________, diese vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Eduard Stahl, daselbst.[302]

[302] Vgl. § 78 AktG; für Prozesse von Vorstandsmitgliedern gegen sie wird die AG vom Aufsichtsrat vertreten; bei Klagen gem. §§ 246, 249 AktG wird die AG durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten, § 246 Abs. 2 AktG.

8. Klagen eines Aktionärs gem. §§ 246, 249 AktG

 

Rz. 301

Muster 5.10: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klagen eines Aktionärs

 

Muster 5.10: Abwandlungen des Parteirubrums, insbesondere bei juristischen Personen – Klagen eines Aktionärs

_________________________

gegen die _________________________ AG, _________________________, vertreten durch ihren Vorstand, die Herren ...

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