Rz. 292

Muster 5.3: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

 

Muster 5.3: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

An das

Oberlandesgericht[293] _________________________

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In der Sache

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gegen

1. _________________________
2. _________________________

wird beantragt,

 
  das zuständige Gericht zu bestimmen.

Begründung:

Der Kläger nimmt mit der beigefügten – beim Landgericht Bonn eingereichten – Klage[294] die Beklagten als Gesamtschuldner in Anspruch. Der Beklagte zu 1. hat seinen Wohnsitz in Meckenheim (Landgerichtsbezirk Bonn, Oberlandesgerichtsbezirk Köln). Der Beklagte zu 2. hat seinen Wohnsitz in Bad Neuenahr (Landgerichtsbezirk Koblenz, Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz). Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für den Rechtsstreit ist nicht begründet.

Es wird daher gebeten, das zuständige Gericht zu bestimmen.

Rechtsanwalt

[293] Die Vorlagepflicht des § 36 Abs. 3 ZPO greift nur in den Fällen, in denen das Oberlandesgericht gem. § 36 Abs. 2 ZPO anstelle des BGH zuständig ist, vgl. Zöller/Vollkommer, § 36 ZPO Rn 10. Bei ausschließlicher Beteiligung bayerischer Gerichte aus verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig.
[294] Die Bestimmung des zuständigen Gerichts ist bereits vor Klageerhebung, aber auch noch im Laufe eines Rechtsstreits möglich.

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