Rz. 86

Berufssportlern können bei der Besteuerung ihrer Einkünfte für eine Pauschalbesteuerung optieren. In diesem Fall sind die Einkünfte für die Dauer von fünf Jahren zu 50 % steuerfrei, sofern sie einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 0,5 % ihres steuerpflichtigen Einkommens für die Jugendarbeit abführen.

 

Rz. 87

Die Pauschalbesteuerung kann um weitere fünf Jahre verlängert werden, sofern der Berufssportler ein minderjähriges oder unterhaltspflichtiges Kind hat oder in Italien eine Immobilie erwirbt. Auch hier gilt, dass die Immobilie durch den Steuerpflichtigen selbst, seinen Ehegatten, der/dem Lebensgefährten, durch die Kinder oder auch gemeinsam erworben werden, so dass die Nutzung von erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten empfohlen wird.

 

Hinweis

Auch dieses Steuerprogramm kann nicht mit anderen Programmen, die im Zusammenhang mit einem Zuzug nach Italien ebenso Steuervergünstigungen vorsehen, kumuliert werden.[45]

[45] Psaier, in: Ettinger, Wegzugsbesteuerung, S. 481.

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