Rz. 108

Die Gründung und der Unterhalt eines eigenen, unabhängigen und nur der Familie zur Verfügung stehenden Family Office ist mit hohen Kosten verbunden,[68] die zum individuellen und wirtschaftlichen Nutzen in einem adäquaten Verhältnis stehen müssen. Eine Honorarvereinbarung orientiert sich am Bruttovermögenswert, den abgerufenen Dienstleistungsmodulen und den gebundenen Zeitressourcen für jedes Familienmitglied.

Für das Multi-Family-Office gibt es verschiedene Vergütungsformen. Neben einem festen Prozentsatz vom Bruttovermögen (0,5–0,75 % p. a.) finden sich häufig Fixumvereinbarungen oder auch eine Kombination aus Fixum und Stundenvergütung.

Bei der Auswahl des richtigen Partners nehmen Vertrauenswürdigkeit, persönliche Integrität, und mit Abstand Einfühlungsvermögen und Engagement eine hervorragende Rolle ein. Die fachliche Qualität und das vorhandene leistungsfähige Netzwerk stellen die Basis für eine inhaltliche Zusammenarbeit dar. Der fachlich und emotional hoch qualifizierte Family Officer sollte seine Karriere am und mit den Mandanten gehen. Die Rekrutierung neuer Mandate erfolgt überwiegend durch Empfehlungsgeschäft und die Reputation.

[68] Vgl. Haupt/Hilger, Das Family Office: Integraler Dienstleister oder strategischer Berater?, S. 58–61.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge