Rz. 15

Das Berufsrecht ermöglicht dem Steuerberater alle üblichen Beratungstätigkeiten bis hin zur wirtschaftlichen Empfehlung. Die Grenzen sind eindeutig markiert: Die Berufsträger sind zur Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet und die Mandanten treffen die Entscheidungen selbst. Im Gegensatz zu den Finanzdienstleistern fehlt hier die Nähe zum Produktverkauf. Der Mandant erwartet und erhält vom Berater die Herstellung einer für die Entscheidungsfindung notwendigen Transparenz oft komplexer Ausgangssituationen.

 

Praxishinweis

Die Resonanz von Mandanten auf ein solches Angebot der steuerberatenden Berufe wird in der Praxis sehr positiv gesehen, wobei aus berufsrechtlichen Erwägungen die Zusammenarbeit mit einem Honorarberater empfohlen wird, der Knowhow und Technik in Form eines Back-Office zur Verfügung stellt.[4] Damit stellt die Finanz- und Vermögensplanung durch Steuerberater zugleich auch eine sinnvolle Ergänzung zum Geschäftsfeld der Testamentsvollstreckung dar. Ein nicht zu verachtender Aufwand entsteht durch die Recherchen im Rahmen der Dokumentation beim Status-quo.

 

Rz. 16

Die Vereinbarung einer produktunabhängigen Vergütung für die Finanzplanung dürfte für Steuerberater – im Gegensatz zu Finanzdienstleistern – kein nennenswertes Problem darstellen. Durchschnittlich kann mit einem Budget von 20–40 Arbeitsstunden kalkuliert werden, wobei es zu erheblichen Abweichungen je nach Auftragsumfang und konkreter Fragestellung kommen kann. Als Alternative zu einer Stundensatzvereinbarung hat sich in der Praxis die Vereinbarung eines Festpreises für jede Einzelanlage (z.B. Analyse je Immobilie 200 EUR, Versicherungscheck je Vertrag 50 EUR usw.) bewährt. Ein Pauschalhonorar für den Gesamtplan scheint dem Mandanten oft weniger nachvollziehbar. Er bietet zwar subjektiv für den Mandanten die Sicherheit der von ihm zu erbringenden Leistung, regelmäßig bleibt bei solchen Vereinbarungen aber die Bemessung der Gegenleistung offen. Auf jeden Fall unterstützt Preistransparenz die Akzeptanz jeder Form von Vergütungsvereinbarung.

 

Rz. 17

An einer solchen Preistransparenz fehlt es bislang beim Angebot der Banken. In ihrer Mehrzahl konnten sie sich bislang – jedenfalls in Deutschland – zu einer Honorarberatung nicht durchringen.[5] Im Ausland wird dies bereits anders gesehen. Die Kantonalbank Luzern präsentiert auf ihrer Homepage die Honorarberatung im Private Banking eine übersichtliche Vergütungsliste. Danach beträgt der Stundensatz für die Erstellung einer Finanzplanung 200 CHF.

Mit Interesse wird in Deutschland die von der Quirin-Bank[6] eingeleitete Entwicklung zu beobachten sein. Nach diesem Modell wird eine honorarpflichtige Beratung und offene Produktarchitektur kombiniert mit dem Wegfall hoher Vermittlungsprovisionen.[7]

[4] Vgl. Farkas-Richling/Staab, Unabhängige Vermögensberatung durch Steuerberater, BBV 2005, 26 ff.
[5] Inzwischen gibt es sowohl eine Ausbildung zum Honorarberater (vgl. EBS-Finanzakademie) und unter der Homepage www.honorarBeratung.de gebündelte Informationen zum Thema. Eine transaktionsunabhängige Honorarberatung mag sich aus Sicht der Autoren im Kontext verschärfter Anlegerschutzvorschriften etablieren, wenn die über Provisionen generierten Erträge auf Dauer die Existenz der Finanzdienstleister nicht auskömmlich gewährleisten sollte.
[6] Die Bank weist auf ihrer Homepage auf die Erstattung der Vermittlungsprovision und Innenprovision hin. Im Gegenzug zahlt der Anleger ab einem Vermögensverwaltungsmandat über 135.000 EUR eine monatliche "flat rate" von 75 EUR zzgl. einer 20 % auf den bereinigten Anlageerfolg am 31.12. Die Einzelberatung für Finanzplanung oder Altersvorsorgecheck kostet 150 EUR/Stunde.
[7] Hierin dürfte die Zukunft der Vergütungsmodelle im Bereich der Banken liegen. Die Studie "Private Banking/Wealth Management Survey 2007" von PriceWaterhouseCoopers weist auf das Auslaufmodell einer rein emotional gesteuerten Bank-Kunden-Beziehung zugunsten einer stärkeren Professionalität in der Beratungsqualität. Der Banker als "Relationship-Manager" singulär hat ausgedient. Besser passt das Bild des "Finanzarztes". Hiernach muss der Bankenbetreuer als Koordinator mit hoher Fachqualifikation und Verständnis für vernetztes Denken seine Qualitäten unter Beweis stellen. Die überwiegend noch segmentbezogene Kundenbetreuung ist obsolet und muss einer problemorientierten Kundenbegleitung weichen. Zu harmonisieren ist dies mit einer offenen Produktarchitektur und einer langfristigen Kundenbegleitung durch einen Bankenbetreuer (Stichwort: "Karriere am Kunden" und nicht regelmäßiger Berateraustausch).

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