Rz. 25
Ausgehend von den Vorgaben der Eheleute H. lassen sich die Ziele einer Finanz- und Nachfolgeplanung für den vorliegenden Fall wie folgt definieren:
▪ | Überprüfung des Immobilienportfolios und Neustrukturierung in flexibel handelbare Einheiten |
▪ | Neupositionierung der liquiden Anlageformen unter Berücksichtigung des individuellen Chance-Risiko-Profils |
▪ | Liquide Vorsorge für den Pflegefall |
▪ | Überprüfung des Güterstandes |
▪ | Testamentarische Verfügung auf der privaten und unternehmerischen Ebene sowie für die Auslandsimmobilie der tatsächlichen Lebenswirklichkeit anpassen |
▪ | Überlegungen zum Thema Pflichtteilsverzicht/Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht |
▪ | Konzept für den Unternehmensübergang an einen Dritten |
▪ | Ausfinanzierung der Pensionsrückstellung |
▪ | Konzept für eine (un-)selbstständige gemeinnützige Stiftung |
▪ | Immunisierungsstrategie gegen Vermögensübergang an die Ex-Schwiegertochter |
Praxishinweis
Da im vorliegenden Fall die Kompetenz der unterschiedlichsten Professionen angesprochen ist, wird das kollegiale Zusammenwirken der rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Berater für das Gelingen der Planung und anschließende Umsetzung von essentieller Bedeutung sein.
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