Rz. 10

Die Zielgruppe der Personen, die für Financial und Estate Planning aus Bankensicht in Betracht kommen, liegt in Deutschland bei ca. 1,6 Mio. und macht einen Anteil von 1,9 % an der Landesbevölkerung aus. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich an der Spitze. Sie werden als High-Net-Worth-Individuals bezeichnet und verfügen über ein Vermögen von mehr als 500.000 EUR. Der Anteil der über 61-Jährigen liegt bei rund 36 %.[2] Innerhalb der Zielgruppen wird typischerweise wie folgt differenziert:

 
Vermögen Gruppierung
Affluent ab 100.000 EUR Vermögen
HNWI (High-Net-Worth-Individuals) ab 500.000 EUR Vermögen
VHNWI (Very-High-Net-Worth-Individuals) ab 5.000.000 EUR Vermögen
UHNWI (Ultra-High-Net-Worth-Individuals) ab 50.000.000 EUR Vermögen
Quelle: PWC, Global Wealth Management Survey, 2005
 

Rz. 11

Für die Nutzung der unterschiedlichen Anlageklassen der HNWIs zeigt der LGT Private Banking Report 2010 folgendes Bild:

Aktien 75 %,
Immobilien 75 %,
Anlagefonds, Investmentfonds 67 %,
Lebensversicherungen 59 %
Anleihen 43 %
Sachanlagen (Kunstobjekte, Schmuck etc.) 39 %
Rohstoffe, Gold, Edelmetalle 34 %
Unternehmensbeteiligungen 27 %
Derivate 24 %
Alternative Anlagen 17 %.

Die Vermögensaufteilung stellt sich für das angesprochene Kundenklientel exkl. und inkl. Freier Liquidität wie folgt dar:

 

Rz. 12

Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise sind unübersehbar in der hohen Liquiditätspräferenz. Die Flucht in "sichere Häfen" hieß für die überwiegende Anlegergemeinde: Abbau von volatilen Aktienengagements, Aufbau von Positionen in Edelmetalle (= Gold), Immobilien und Staatsanleihen. Das Resultat aus aufgeblähten (inflationierten Anlageformen) werden die Marktteilnehmer in den kommenden Jahren noch abarbeiten dürfen. In Summe müssen alle Beteiligten "auf Sicht fahren", da die Nachrichtenlage nicht nur für den Wirtschaftslaien unübersichtliches Gelände offenbart.

Etwa die Hälfte der Private Banking Kunden treffen ihre Entscheidungen selbst, jeweils rund 25 %nimmt die Unterstützung seines Bankers oder aus dem Berater aus dem persönlichen Umfeld in Anspruch. Das klassische Delegationsmodell z.B. in der Vermögensverwaltung läuft aus. Sie werden als prozyklisch agierend und im kritischen Marktumfeld als wenig flexibel wahrgenommen.

 

Rz. 13

Die Testamentsvollstreckung siedeln die Banken und Sparkassen in den Bereich Finanz- und Nachfolgeplanung innerhalb des Private (Wealth) Banking an. Ein (interner) Support umfasst die Rechts- und Steuerabteilung, das Immobilien- und Versicherungsmaklerbüro und selten auch die Hausverwaltung. Dass ein Koordinator eingesetzt wird und dieser geeignete Personen hinzuzieht, die fachliche Expertisen aufweisen, ist wichtig und wird in der Praxis regelmäßig auch so gehandhabt. Insbesondere, wenn der Bankkunde bereits über eine gefestigte Beziehung zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt verfügt, werden diese Fachleute auch bereits im Vorfeld einer Testamentsvollstreckung in die Nachfolgeplanung einbezogen. Im Private Banking sieht sich der Berater zur Hälfte mit sogenannten Alleinentscheider konfrontiert. Die andere Hälfte nimmt die Unterstützung seines Anlageberaters oder einer Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld in Anspruch. Das klassische Delegationsmodell läuft aus, da man Vermögensverwalter v.a. im fondsbasierten Segment als prozyklisch agierend erfährt. Den pekuniären Benefit sehen die Investoren eher beim Leistungsanbieter.

[2] Aus der Vielzahl der Schlagzeilen sei nur diese zitiert: "15,1 Millionen Haushalte erben in den nächsten Jahren zwei Billionen EUR. Dabei haben nur 36,6 % aller volljährigen Deutschen Vorsorge für den Nachlass getroffen" (präsentiert auf der Fachtagung Lombard Odier Darier Hentsch 23.–25.3.2007 in Zürich). Nach anderen Quellen (Volksbund) verfügen 77 % aller Deutschen über keinerlei letztwillige Verfügung. Von den verbleibenden 23 % erweisen sich nur 3 % der Regelungen als wirksam.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge