Rz. 8

Estate Planning (EP) ist ein rollierender, systematischer Planungsprozess der Vorbereitung zur Sicherung, Konservierung und Übertragung von Vermögen an die geplanten Nachfolger im Sinne des Vermögensinhabers. Dieser findet unter Berücksichtigung der spezifischen finanziellen, steuerlichen, rechtlichen, persönlichen und familiären Ausgangslage statt. Die Sichtweisen der abgebenden und aufnehmenden Generation sind in den Blick zu nehmen. In einem Bild ausgesprochen ist Estate Planning in letzter Konsequenz als Brücke zwischen Erblasser und Erben/Dritten zu sehen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es der Synergieeffekte unterschiedlicher Professionen, die wie nachfolgend grafisch zusammengefasst werden können.

 

Rz. 9

Das Mutterland der Nachfolgeplanung sind die Vereinigten Staaten. Nach dem dortigen Verständnis stehen bei der Nachfolgeplanung nicht nur die notwendigen Schritte bezogen auf den unmittelbaren Vermögensübergang im Todesfall im Fokus, sondern auch die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung einer weiterreichenden Einflussmöglichkeit auch im Falle einer vorübergehenden körperlichen und geistigen Behinderung. Der Mensch als risikobehaftetes Individuum sieht sich permanent mit seiner Kontingenz in Berührung und muss sich nolens volens mit der Faktizität seiner eigenen Vergänglichkeit befassen. Nur weiß er halt nicht, wann ihn der Tod aus dem Leben holt. Somit gehören auch so genannte Notfallpläne in eine ganzheitliche Planung.

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