Rz. 80

Der Ausschlusstatbestand des § 1 Nr. 5 b AFB 87 bzw. A § 1 Nr. 5 b AFB 2008 wurde lediglich klarstellend in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen. Bereits aus der Definition des Brandes (siehe Rdn 50) folgt zwingend, dass hiervon Sengschäden ausgenommen werden. Sengschäden entstehen durch die Einwirkung bestimmungsgemäßer Herde, also z.B. durch eine auf den Teppich fallende glimmende Zigarette.[90] Zigaretten können aber auch einen bestimmungsgemäßen Brand verursachen (siehe Rdn 311).

[90] Boldt, S. 178 "Sengschäden".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge