Rz. 99

Annähernd jeder Feuerversicherungsvertrag enthält neben dem Verweis auf die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch Verweise auf Klauseln. Hierbei handelt es sich um ständig wiederkehrende und damit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vergleichbare Regelungen für den Einzelfall. Sie dienen der individuellen Abgrenzung des Risikos.[109]

Mit der Verabschiedung der AFB 87 wurden auch diverse andere Klauselwerke im Bereich der Sachversicherung überarbeitet und neu gegliedert. Dadurch entstand ein einheitliches Klauselwerk (siehe Rdn 11 f.).

[109] Boldt, S. 105 "Klauseln".

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