Rz. 362

 
Zwischen den Beteiligten*
1.

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

Straße

(…)

PLZ/Ort

(…)

Telefon-Nr.
2.

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

Straße

(…)

PLZ/Ort

(…)

Telefon-Nr.
3.

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

Straße

(…)

PLZ/Ort

(…)

Telefon-Nr.
4.

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

Straße

(…)

PLZ/Ort

(…)

Telefon-Nr.
5.

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

Straße

(…)

PLZ/Ort

(…)

Telefon-Nr.

wird folgende Schiedsvereinbarung geschlossen (bitte ankreuzen und ausfüllen):

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Die Beteiligten erklären zum Gegenstand der Schiedsvereinbarung

alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit folgendem/n Erbfall/Erbfällen stehen:
 

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

Geburtsname

(…)

Sterbedatum

(…)

Sterbeort
 

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

Geburtsname

(…)

Sterbedatum

(…)

Sterbeort
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit folgendem Übergabevertrag/Gesellschaftsvertrag bzw. sonstigen Verträgen:
(Bitte Verträge mit Datum, ggf. Urkundsnummer des Notars etc. genau bezeichnen.)
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der/den Vollmacht/en und Patientenverfügung/en folgender Person/Personen:
 

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

(letzte) Adresse
 

(…)

Vorname

(…)

Name

(…)

(letzte) Adresse

§ 2 Schiedsvereinbarung

Die Beteiligten vereinbaren hiermit, dass alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem in § 1 bezeichneten Streitgegenstand nach der derzeit geltenden Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden werden.

§ 3 Sonstige Vereinbarungen

a) Besetzung des Schiedsgerichts

Grundsätzlich werden die Schiedsverfahren der DSE durch einen Einzelrichter entschieden. Die Beteiligten können hiervon abweichend vereinbaren, dass ein Kollegialgericht, bestehend aus drei Schiedsrichtern, ernannt werden soll.

Ja, es soll ein Einzelrichter entscheiden.
Nein, es soll ein Kollegialgericht entscheiden.

b) Schiedsrichterbenennung

Sie können den/die Schiedsrichter aus der Schiedsrichterliste der DSE auswählen oder auch eine andere Person Ihres Vertrauens bestimmen. Ansonsten benennt die DSE den/die Schiedsrichter. Die Schiedsrichterliste ist auf der Homepage der DSE veröffentlicht.

Wir benennen folgende Person/Personen zu Schiedsrichtern:
 

(…)

Name

(…)

Vorname

(…)

Adresse

(…)

Telefonnummer des Vorsitzenden

(…)

Name

(…)

Vorname

(…)

Adresse

(…)

Telefonnummer des 2. Schiedsrichters

(…)

Name

(…)

Vorname

(…)

Adresse

(…)

Telefonnummer des 3. Schiedsrichters
Die DSE soll den bzw. die Schiedsrichter benennen.

c) Schriftliche Kommunikation

Die Beteiligten vereinbaren hiermit, dass alle schriftlichen Erklärungen im Schiedsverfahren (mit Ausnahme des Schiedsspruchs) nach dem Ermessen des Schiedsgerichts auch per E-Mail übermittelt werden können.
Die Beteiligten vereinbaren hiermit, dass alle schriftlichen Erklärungen auf dem Postweg übermittelt werden sollen.
 

(…)

Datum

(…)

persönliche Unterschrift des Beteiligten zu 1.

(…)

Datum

(…)

persönliche Unterschrift des Beteiligten zu 2.

(…)

Datum

(…)

persönliche Unterschrift des Beteiligten zu 3.

(…)

Datum

(…)

persönliche Unterschrift des Beteiligten zu 4.

(…)

Datum

(…)

persönliche Unterschrift des Beteiligten zu 5.

*Diese Schiedsvereinbarung kann auch unter www.DSE-Erbrecht.de heruntergeladen werden.

Hinweise der DSE zur vorstehenden Schiedsvereinbarung:

Gemäß § 1031 Abs. 5 Zivilprozessordnung müssen Schiedsvereinbarungen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, von den Parteien eigenhändig unterzeichnet werden. Es reicht daher regelmäßig nicht aus, wenn die Prozessbevollmächtigten diese Vereinbarung unterschreiben.

Es ist nicht notwendig, dass bei jeder Partei ein Originalexemplar der Schiedsvereinbarung verbleibt. Bei mehreren Parteien sollte die von allen Parteien zu unterschreibende Schiedsvereinbarung – soweit nicht anders möglich – im Postumlauf unterschrieben und schließlich an die Geschäftsstelle der DSE gesendet werden. Die DSE übersendet jedem Beteiligten (ggf. über dessen Prozessbevollmächtigten) eine Kopie der von allen unterschriebenen Schiedsvereinbarung. Eine Schiedsvereinbarung mit mehr als fünf Parteien kann unter Verwendung des vorstehenden Vertragstextes auch ohne dieses Formular geschlossen werden.

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