Rz. 352

Ist der Rechtsanwalt mit dem Entwurf des Verfügungsvertrags oder dessen Prüfung beauftragt, so fällt eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2400 RVG und keine Ratsgebühr gem. § 13 Nr. 2100 RVG an.

 

Rz. 353

Die Gebühren bzgl. der Durchsetzung eines Vorkaufrechts, gleich ob außergerichtlich oder im Prozess, bemessen sich nach dem Wert des verkauften Erbteils.[653]

 

Rz. 354

Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Verkauf eines Erbteils werden im Rahmen der Rechtsschutzversicherung nicht von dem Risikoausschluss der "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechts" (§ 4 Abs. 1i ARB 75) erfasst.[654] Von diesem Ausschlusstatbestand werden nur derartige Ansprüche erfasst, die spezifisch erbrechtlicher Natur sind. Auch die Klage eines Miterben auf Feststellung des Fortbestands der Erbengemeinschaft nach Rücktritt vom Erbschaftskaufvertrag wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den anderen Erben führt nicht dazu, dass der Rechtsstreit im Bereich des Erbrechts i.S.v. § 4 Abs. 1i ARB 75 geführt wird.[655]

[653] Anders/Gehle/Kunze, Stichwort "Erbrechtliche Streitigkeiten", Rn 20; LG Bayreuth JurBüro 1980, 1248.
[654] OLG Düsseldorf OLGR 2000, 375 f.
[655] OLG Düsseldorf OLGR 2000, 375.

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