Rz. 152

Zuständigkeit: Familiengericht
Rubrum: Parteibezeichnung/Beteiligte

Antrag:

(…) im Wege der einstweiligen Anordnung wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung und Anhörung dem Antragsgegner aufzugeben, das gemeinsame minderjährige Kind der Parteien (…), geboren am (…), an die Ehefrau/den Ehemann herauszugeben.
(ergänzend bei zu befürchtender Verweigerung der Herausgabe) dem Antragsgegner für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von (…) EUR, ersatzweise Zwangshaft anzudrohen.
(oder bei Entführung im Ausland) Zugleich wird beantragt, gegen den Antragsgegner Zwangshaft gemäß § 35 Abs. 3 FamFG anzuordnen und Haftbefehl zu erlassen.
(oder Androhung unmittelbaren Zwangs)
Gleichzeitig wird beantragt, dem Antragsgegner gemäß §§ 35 Abs. 3, 89 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG unmittelbaren Zwang anzudrohen, dass bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Kindesherausgabe der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt wird, unter Hinzuziehung von Polizeibeamten und Anwendung von Gewalt das Kind (…) aus dem Haushalt des Antragsgegners herauszuholen.

Begründung:

Statustatsachen
Lebenssituation der Eltern, Lebenssituation des Kindes, bei gemeinsamem elterlichen Sorgerecht Kindeswohlgefährdung bei weiterem Aufenthalt beim anderen Elternteil
Darstellung der Weigerung des anderen Elternteils/Dritten, das Kind nach Ablauf etwa der Besuchszeit zurückzubringen
Darstellung, dass das Kind vom Vater ins Ausland entführt worden ist, er sich weigert, das Kind von dort zurückzubringen, das Kind von dort nicht zurückgebracht wird (deshalb Haftanordnung gegen den Antragsgegner)
Darstellung des Herausgabeanspruchs gemäß §§ 1632, 1671 BGB
Darstellung des Straftatbestandes der Kindesentziehung ggf. der Gefährdung, falls sichere Erkenntnisse für eine Kindesentführung vorliegen
Glaubhaftmachung (eidesstattliche Versicherung und sonstige Beweismittel).

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