Rz. 402
Die richterliche Eilentscheidung wird beim Arrest mit der Pfändung oder in der Eintragung einer Hypothek oder auch mit der Durchführung einer Haft vollzogen. Bei der einstweiligen Verfügung kommt es auf die angeordnete Maßnahme an.
Rz. 403
Bemerkt der Antragsgegner, dass der Antragsteller die Zustellung versäumt hat, kann er nach Fristablauf des § 929 Abs. 2, 3 ZPO Widerspruch wegen veränderter Umstände einlegen und mit Erfolg beantragen, die einstweilige Maßnahme aufzuheben.
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