Rz. 363

Von besonderem Interesse dürfte – soweit keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden ist – das Kostenrisiko eines Prozesses sein. Für den Kostenanfall der ersten Instanz sind neben den oben dargestellten Gerichtskosten und Gebühren des eigenen Rechtsanwalts für den Fall des Unterliegens auch die Gebühren des gegnerischen Anwalts einzukalkulieren.

 

Rz. 364

Unterliegt der Mandant in der ersten Instanz und führt er den Rechtsstreit nicht fort, entstehen die oben errechneten Anwaltsgebühren (jedoch ohne die angesetzte Einigungsgebühr) von 2 x 1.820,70 EUR brutto zuzüglich der Gerichtskosten von 801,00 EUR, so dass insgesamt 4.442,40 EUR vom Mandanten zu tragen sind.

 

Rz. 365

Hinzu kommen ferner Auslagen für Zeugen oder, wenn das Einholen eines (teuren) Sachverständigengutachtens erforderlich sein sollte, dessen Gebühren und Auslagen.

 

Rz. 366

Grundsätzlich muss aber in Erwägung gezogen werden, dass das Gerichtsverfahren – bei einem berufungsfähigen Streitwert von über 600,00 EUR – zwei Instanzen durchläuft, speziell wenn zwar die erste Instanz gewonnen wurde, die Gegenseite aber Berufung einlegt und in zweiter Instanz gewinnt. Unterliegt eine Partei am Schluss ganz, werden gewöhnlich die Kosten des gesamten Rechtsstreits der unterliegenden Partei auferlegt. Das bedeutet, dass diese Partei sämtliche entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und sonstig angefallene Auslagen (insbesondere für Beweisaufnahmen) zu tragen hat. Also muss das Kostenrisiko für zwei Instanzen einkalkuliert werden.

 

Rz. 367

 

Fortführung des Berechnungsbeispiels (Streitwert: bis 13.000,00 EUR):

 
Eigene Anwaltskosten  
1. Instanz  
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG 785,20 EUR
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG 724,80 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 290,70 EUR
Summe 1.820,70 EUR
2. Instanz  
1,6 Verfahrensgebühr, Nr. 3200 VV RVG 966,40 EUR
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3203 VV RVG 724,80 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 325,13 EUR
Summe 2.036,33 EUR
Gesamtsumme der eigenen Anwaltskosten 3.857,03 EUR
Fremde Anwaltskosten 3.857,03 EUR
Gerichtskosten erster Instanz (3fach) 801,00 EUR
Gerichtskosten zweiter Instanz (4fach) 1.068,00 EUR
Prozesskostenrisiko insgesamt 9.583,06 EUR
 

Rz. 368

Bei kleineren Streitwerten kann demgemäß das Prozesskostenrisiko größer sein als das materielle Interesse am Verfahrensausgang. Bei höheren Streitwerten fallen die Kosten/Gebühren im Verhältnis zum Wert allerdings wesentlich ab. Die Kosten-/Gebührentabellen sind insoweit degressiv.

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