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Die Schiedsvereinbarung kann sich mit einer schon vorhandenen Auseinandersetzung befassen. Oftmals werden Schiedsvereinbarungen aber auch in Bezug auf denkbare, künftig erst entstehende Konfrontationen aus einem bestimmten Rechtsverhältnis geschlossen, um einem Rechtsstreit vor einem ordentlichen Gericht vorzubeugen, z.B. weil nicht gewollt ist, dass bestimmte Interna öffentlich gemacht werden.

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