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Klar muss sein, dass die Rechtsschutzversicherung keine "All-Gefahren-Deckung" bietet. Insoweit liegt bei dem rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer oder Mandanten oft eine falsche Vorstellung vor, häufig inspiriert durch das nicht selten verwandte Wort "Vollrechtsschutz". Durch einen Rechtsschutzvertrag werden aber nicht die Kosten aller denkbaren Rechtsfälle zusammengefasst. Es gilt nicht das Prinzip der Universalität; vielmehr gilt das Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr: Durch eine umfassende Risikodeckung in der Rechtsschutzversicherung würde für den Versicherer das Risiko unüberschaubar und der Beitrag unkalkulierbar oder unbezahlbar. Diese Kalkulierbarkeit und überschaubarkeit verlangen deshalb eine Begrenzung des zu versichernden Risikos.

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