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Die Norm kann allein schon deshalb auf den Bauträgervertrag keine Anwendung finden,[54] weil der Bauträger nicht auf einem Grundstück baut, das im Eigentum des Bestellers steht.[55]

[54] Näher jurisPK-BGB/Stelzner, § 650u Rn 44.
[55] RegE, BT-Drucks 18/8486, S. 73.

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