Rz. 9

Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhältnis bestehen soll, muss dieses angegeben werden.

 

Rz. 10

In diesem Zusammenhang ist auch die Befristung auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Hier wird die Ansicht vertreten, es sei das konkrete Datum anzugeben, an dem der Arbeitnehmer (nach Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Nachweises) das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen wird.[23] Da sich dieses Datum aber im Laufe des Arbeitsverhältnisses ändern kann (z.B. aufgrund Erhöhung der Regelaltersgrenzen, Eintritt einer Schwerbehinderung etc.), ist die Sinnhaftigkeit einer solchen Angabe zumindest sehr fraglich.

 

Rz. 11

Ist das Arbeitsverhältnis befristet, lässt sich ein konkretes Enddatum indes nicht vorhersehen (insb. Zweckbefristungen gem. § 14 Abs. 1 TzBfG und auflösende Bedingungen), so genügt die Angabe des Zwecks[24] bzw. des Ereignisses, von dessen Eintritt das Vertragsende abhängt,[25] inkl. eines Hinweises auf die Frist des § 15 Abs. 2 TzBfG.[26] Sollte das Arbeitsverhältnis im Falle (vollständiger) Erwerbsminderung enden, ist auch dies aufzuführen. Möglich sind – je nach Situation – etwa folgende Formulierungen:[27]

 

Formulierungsvorschlag

 
Zeitbefristung: Ihr Arbeitsverhältnis wurde befristet abgeschlossen. Es endet gemäß den derzeit geltenden vertraglichen Vereinbarungen und vorbehaltlich künftiger abweichender Vereinbarungen mit Ablauf des _________________________ (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zweckbefristung: Sie werden als Vertretung für den krankheitsbedingt abwesenden Herrn/Frau _________________________ (Name) eingestellt. Der zweckbefristete Arbeitsvertrag endet mit Erreichen dieses Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nachdem Ihnen eine schriftliche Unterrichtung durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung zugegangen ist.
Befristung auf Rentenalter: Ihr Arbeitsverhältnis endet – vorbehaltlich einer früheren, derzeit nicht absehbaren Beendigung durch eine oder gemeinsam durch beide Vertragsparteien – spätestens mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen. Dies wird nach derzeitiger Rechtslage am _________________________ (Datum) der Fall sein.
[22] ErfK/Preis, § 2 NachwG Rn 14; zu beachten ist aber, dass im Fall des § 14 Abs. 4 TzBfG – anders als gem. § 2 Abs. 1 S. 3 NachwG – die elektronische Form nicht ausgeschlossen ist.
[23] Vogel/Sorber, NJW 2022, 3339, 3340.
[24] BT-Drucks 20/1636, 25; ErfK/Preis, § 2 NachwG Rn 14.
[25] HWK/Kliemt, § 2 NachwG Rn 20.
[26] Maschmann/Sieg/Göpfert/Jochums, C.430 Rn 8; Gaul/Pitzer/Pionteck, DB 2022, 1833, 1835.
[27] Die Formulierungsvorschläge beziehen sich auf ein separates Nachweisschreiben.

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